- Es stehen Ihnen sofort bereits im Handelsregister eingetragene Gesellschaften zu Verfügung.
- Vermeidung eines persönlichen Haftungsrisikos bei Handeln vor Eintragung im Handelsregister, da bereits im Handelsregister eingetragen.
- Vermeidung langer Wartezeiten bei der Handelsregistereintragung
- Ohne geschäftshemmenden Zusatz „i. Gr.“ – in Gründung.
- Abwicklung innerhalb von Stunden möglich.
Selbstverständlich können wir Ihnen jederzeit den Entwurf eines GmbH-Abtretungsvertrags bzw. eines AG-Kaufvertrags zukommen lassen.








